AGB
1. Pflichten Hundepension
Furrytale verpflichtet sich, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der Aufenthaltsdauer ausreichend Auslauf zu verschaffen und für sein Wohlergehen zu sorgen.
Der Hundehalter wird durch das Hundehotel unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen.
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.1 Pflichten Hundeschule
Die Hundeschule Furrytale verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen, das Hundetraining individuell an das jeweilige Mensch-Hund-Team anzupassen, um einen bestmöglichen Erfolg zu erwarten.
2. Pflichten Hundehalter
Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem Hundehotel der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass zuständige Personen den Hundehalter jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen (beissen, schnappen, Leinenaggressionen, etc.)
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Furrytale übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
2.1 der Hundehalter verpflichtet sich, mit seinem Hund, das erlernte weiter zu festigen und seine, ihm auferlegten Hausaufgaben, abzuarbeiten, bis zur nächsten Lektion. Des Weiteren muss er die Hundeschule Furrytale sofort zu informieren, falls unerwartet Probleme auftreten, damit zeitnah darauf reagiert werden kann.
3. Aufnahmebedingungen
Der Hund ist prinzipiell verträglich mit Artgenossen
Läufige Hündinnen nur nach Absprache und gegen eine kleine Aufwandsentschädigung. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses furrytale verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Bei allen Kunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung. Erkundigen sie sich bei Ihrer Versicherung ob sie auch haftet wenn Ihr Tier in eine Pension gegeben wird oder fragen sie an ob sie diese Zusatzleistung anbietet.
4.Tierarztkosten
Wenn es nötig wird mit einem Pensionshund aufgrund einer Vorerkrankung zum Tierarzt zu gehen, werden die anfallenden Kosten dem Halter in Rechnung gestellt.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
5. Pensionszeit
Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von furrytale ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
6. Futter
Das Futter ist in den Preisen nicht enthalten. Wenn Sie Trockenfutter füttern, empfehlen wir eigenes Futter mitzubringen, um einen unnötigen Futterwechsel zu vermeiden. Für BARFer haben wir eine hauseigene BARF-Küche.
7. Anmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich ( Post oder E-Mail) oder auch persönlich erfolgen und ist nach Bestätigung durch das Hundehotel/die Hundeschule Furrytale verbindlich.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hundehotels oder ihrer Mitarbeiter beruhen. Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit des Hundehotels vorliegt. Furrytale schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9. Zahlungsbedingungen
Bei Tagesplätzen ist es möglich täglich, wöchentlich oder monatlich Ihre Rechnung zu begleichen. Bei täglicher oder wöchentlicher Zahlung wird am Tag der geleisteten Dienstleistung, bzw. am letzten Tag der Woche, bei Abholung des Hundes in bar bezahlt. Bei monatlichen Zahlungen wird die Dienstleistung per Überweisung beglichen. Probetage werden noch am gleichen Tag, bei Abholung bezahlt.
Die Buchung des Ferienplatzes wird erst mit Eingang der kompletten Rechnungssumme bindend. Die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor Antritt auf dem Konto von Viola Weissmann (Inhaberin furrytale) eingegangen sein. Solange die Buchung nicht bindend ist behalten wir uns vor den Ferienplatz anderweitig zu vergeben.
9.1
gebuchtes Hundetraining (5 Lektionen) muss noch vor der ersten Lektion vollumfänglich bezahlt sein.
10. Rücktritt von Buchungen
Tagesplätze sind mindestens 7 Tage im Voraus zu stornieren, damit der Platz evtl. noch anderweitig vergeben werden kann. Wird die Buchung zu spät storniert, werden die gebuchten Tagesplätze voll verrechnet.
Ferienplätze, die 14 Tage vor Antritt storniert werden, werden vollumfänglich zurückerstattet.
Buchungen Hundetraining:
Furrytale behält sich das Recht vor, das Hundetraining abzubrechen. Rückzahlungen oder Preisminderungen sind, ausgeschlossen!
Durch das Nutzen/Buchen der Dienstleistungen von Furrytale akzeptieren Sie automatisch auch dessen AGBs.